Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Dienstleistungen des Unternehmens 3CNC d.o.o. und die Annahme dieser Regeln ist eine Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit. Im folgenden Text bezieht sich der „Anbieter“ auf 3CNC und „Auftraggeber“ auf die Kunden des Anbieters. Für Fälle, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gelten entsprechend die Bestimmungen des Obligationenrechts, des Datenschutzgesetzes und des Konsumentenschutzgesetzes. Die Verwendung des Wiener Übereinkommens ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. ALLGEMEINES

1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen sind die rechtliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote sowie für den Verkauf oder die Lieferung von Waren oder die Erbringung von 3CNC-Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftraggeber, auch wenn für die Leistungen von 3CNC d.o.o. kein Vertrag geschlossen wurde, die Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber jedoch auf einer schriftlichen Anfrage, Bestellung, Zahlung eines Angebots oder anderweitig beruht.

1.2 Vor der Bestellung, der Bezahlung des Angebots, einer  Proforma-Rechnung oder einer Rechnung ist der Auftraggeber mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut, und erklärt, dass er diese versteht und verpflichtet sich, diese zu berücksichtigen.

1.3 Die Rechte und Pflichten, die zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines gültigen Vertrags festgelegt werden, gelten auch für alle Rechtsnachfolger des Anbieters oder des Auftraggebers.

1.4 Wenn der Anbieter und der Auftraggeber einen schriftlichen Vertrag schließen, ergänzen die Allgemeinen Bedingungen die vertraglichen Bestimmungen. Die im anwendbaren Vertrag getroffenen Bestimmungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5 Andere als die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder andere Bedingungen gelten nur, wenn sie vom Anbieter schriftlich vereinbart wurden.

1.6 Die schriftlich bestätigte Vereinbarung über die Abweichung eines Punktes von dem Punkt aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, berührt die Gültigkeit der anderen Punkte bzw. Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

1.7 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Gültigkeitsdauer der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Tag, an dem der Anbieter sie auf seinen Webseiten veröffentlicht oder elektronisch an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers sendet. Wenn der öffentliche Auftraggeber innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab dem Tag der Versendung bzw. Veröffentlichung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite nicht widerspricht,  gelten diese als voll akzeptiert.

 

  1. Angebote, Nachfragen

2.1 Alle Angebote des Anbieters sind für ihn, bis zu dem im Angebot angegebenen Datum,  verbindlich. Nach der Gültigkeit des Angebots kann der Auftraggeber die Erneuerung des Angebots beantragen; bestimmte Bedingungen können sich jedoch während dieses Zeitraums ändern.

2.2 Das Angebot enthält alle wesentlichen Vertragselemente in der Weise, dass es mit seiner Annahme abgeschlossen werden kann.

2.3 Als Nachfrage gilt die empfangene Anfrage des Auftraggebers an die E-Mail-Adresse des Anbieters. Darauf folgt das Angebot des Anbieters.  Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags seitens des Auftraggebers oder mit schriftlicher Bestätigung des Auftrags des Anbieters zustande.

 

  1. Vertragsabschluss

3.1 Als Vertragsabschluss gilt jede rechtsgültige Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter, die den Abschluss des Vertrags bedeutet, insbesondere die schriftliche Annahme des Angebots erhalten vom Anbieter, und die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters an den Auftraggeber, nach Erhalt des Auftrags.

3.2 Die Verpflichtungen des Auftraggebers aus dem vom Anbieter geschlossenen Vertrag sind mit diesem Vertragsschluss rechtsverbindlich.

3.3 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, werden für die Kündigung  Bestimmungen des Obligationsgesetzes verwendet, in jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Kosten und Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Vertrags- bzw. Auftragskündigung entstanden sind, zu erstatten.

  1. PREISE

4.1 Soweit sich aus dem der Bestellung folgenden Angebot oder aus der Auftragsbestätigung oder aus anderen Unterlagen, die den abgeschlossenen Vertrag mit dem jeweiligen Auftraggeber darstellen, nichts anderes ergibt, gelten die auf dem Angebot genannten Preise.

4.2 Die Preisvereinbarung ist Bestandteil des Vertrages.

 

  1. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlungsfrist ist die Frist oder der Tag, an dem der Gesamtbetrag einer einzelnen Rechnung, die aus dem abgeschlossenen Vertrag stammt, auf die auf der Rechnung angegebene Kontonummer des Anbieters, überwiesen werden muss. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn das Geld auf dem Konto des Anbieters ist.

5.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung auf das Konto zu zahlen.

5.3 Der Rabatt muss vor der Bestellung vereinbart werden. Nach der erhaltenen Bestellung kann der Rabatt nicht mehr berechnet werden. Alle anderen Rabatte müssen vom Vertragspartner mit einem Vertrag oder einem Anhang zum Vertrag zu diesem Zweck festgelegt werden.

5.4 Gerit der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so hat er auch gesetzliche Verzugszinsen zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

5.5 Wenn dem Auftraggeber vom Anbieter die Zahlung der Rechnung aufgeschoben wurde und die Zahlung vom Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfrist nicht ganzheitlich bezahlt wurde, gilt die Rechnung am ursprünglichen Fälligkeitstag als fällig, und der Auftraggeber ist verpflichtet, ab diesem Fälligkeitstermin auch gesetzliche Verzugszinsen zu zahlen. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet der Auftraggeber auf die Einwendungen einer solchen aufgeschobenen Fälligkeit und erkennt die ursprünglich vereinbarte Fälligkeit als einzige unbestrittene Fälligkeit der Rechnung an.

5.6 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei oder mehr Rechnungen in Verzug oder wird seine Zahlungsfähigkeit oder schlechte finanzielle Situation oder eine schwierige finanzielle Situation erheblich bekannt und er kann auf Verlangen des Anbieters keine ausreichenden Mittel zur Sicherung seiner Forderungen bereitstellen, sind alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Der Anbieter ist zu diesem Zeitpunkt berechtigt, offene Lieferungen nur  aufgrund einer Vorauszahlung auszuführen oder innerhalb der angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, in jedem Fall jedoch Schadensersatz zu verlangen, wenn in dieser Hinsicht ein gesetzlich anerkannter Schaden entstanden ist. Darüber hinaus hat der Anbieter das Recht, die weitere Entsorgung und Verarbeitung der gelieferten Ware zu untersagen und die Rückgabe der Ware auf Kosten des Auftraggebers zu verlangen. Der Auftraggeber stimmt schon jetzt der Rücknahme der gelieferten Ware in solchen Fällen zu.

5.7 Bei festgestellten Sachfehlern für die gelieferte Ware wird die Zahlungsfrist nicht automatisch verlängert. Die Zahlungsfrist verlängert sich erst, nachdem der Anbieter in Schriftform zur Kenntnis genommen hat, dass die gelieferte Ware wesentliche Fehler  aufweist.

5.8 Für den Fall, dass sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von mindestens einer Rechnung verspätet, hat der Anbieter das Recht, die Zahlungsfrist für die aktuell bestellte Ware zu ändern oder sogar vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber eine Forderung gegen den Anbieter wegen solchen Rücktritt vom Vertrag geltend machen kann.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1 Für die gelieferte Ware behält der Anbieter das Eigentumsrecht mit der Abwicklung oder vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers in Bezug auf die gelieferte Ware, einschließlich der Zahlung etwaiger Mahngebühren und Verzugszinsen.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich an allen Maßnahmen zum Schutz des Eigentums oder Eigentumsrechts des Anbieters zu beteiligen, die über das Eigentum der verkauften Ware hinausgehen, bis alle seine Verpflichtungen erfüllt sind.

6.3 Alle Forderungen und Nebenrechte aus dem Vorbehaltsverkauf gelten auch für Waren, die weiterverarbeitet werden. In diesem Fall erwirbt der Anbieter das Eigentumsrecht an neuen Sachen im Verhältnis des Wertes seiner Ware, an denen sich die Eigentumsvorbehaltsschrift befindet, bis zum Gesamtwert. Der Auftraggeber tritt hiermit die Forderungen mit allen Weiterverkaufsrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Anbieter ab.

  1. Lieferzeit

7.1 Der Liefertermin oder das Datum der Lieferung ist der Termin bzw. der Tag, der im Vertrag als Termin oder der Tag vereinbart ist, an dem der Anbieter seine Lieferverpflichtung in der im Vertrag vereinbarten Weise erfüllt.

7.2 Der vereinbarte Liefertermin oder das Datum der Lieferung wird eingehalten. Ist der Termin nicht als fixer Liefertermin angegeben, beginnt der Liefertermin mit dem Tag des Vertragsabschlusses, zu dem auch der Tag der Annahme des Vertrags durch den Auftraggeber und das Datum der Bestätigung des Vertrags durch den Anbieter zähen. . Alle notwendigen Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Liefertermin einzuhalten.

7.3 Im Falle einer Lieferverzögerung informiert der Anbieter den Auftraggeber und teilt ihm den neuen Liefertermin oder das Datum der Lieferung mit.

7.4 Die Lieferung unterliegt den Bestimmungen der Internationalen Handelskammer in Paris (Klauseln INCOTERMS 2010) in jedem anwendbaren Text, außer bei ausdrücklich anders vereinbarten Bedingungen. Welche INCOTERMS-Klausel für jede Bestellung verwendet wird, ist im Vertrag selbst oder im Angebot vereinbart, dass aus der Auftragsbestätigung  vereinbart bzw. bestätigt wird.

 

  1. Verpackung, Versand, Risikoübertragung

8.1 Der Preis gilt auch für die Verpackung und die Schutzmittel, die erforderlich sind, um Schäden unter normaler Beförderungsbedingungen auf dem Weg zu dem im Vertrag angegebenen Entladeort zu vermeiden.

8.2 Der Auslieferungs- oder der Versandort ist in dem jeweiligen Vertrag oder Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegt.

8.3 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes von Waren, wird nach den vereinbarten Bedingungen der INCOTERMS Klausel bewertet.

 

  1. Garantie für Fehler

9.1 Der Anbieter garantiert, dass die Qualität der gelieferten Ware oder Dienstleistung in Bezug auf technische Daten und den Vertrag zwischen den Parteien angemessen und konform ist.

9.2 Alle Reklamationsansprüche müssen an die E-Mail-Adresse des Anbieters gesendet werden. Der Anbieter wird die mündlichen Ansprüche nicht berücksichtigen.  Zum Reklamationsanspruch müssen Bilder beigefügt werden und eine Abweichung vom geforderten Zustand angezeigt werden. Der Auftraggeber hat die Menge oder Qualität der gelieferten Ware innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu beanstanden.

9.3 Der Auftraggeber muss verborgene Fehler oder versteckte Qualitätsabweichungen sofort nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware melden bzw. beanstanden und entsprechende Bilder und Daten beifügen, sonst verliert er alle Rechte aus diesem Titel.

9.4 Werden Ansprüche nicht innerhalb von 3 Tagen nach der mündlichen Mitteilung fristgerecht eingereicht, gilt die Ware als den Anforderungen entsprechend, und der Auftraggeber verliert sämtliche Rechte aus dem Titel der Mängel an der Wareoder Dienstleistung.

9.5 Wenn der Reklamationsanspruch seitens des Anbieters gerechtfertigt ist, muss der Anbieter eines der möglichen Rechte  dem Auftraggeber anerkennen:

– den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, indem er den Mangel nach einer für beide Parteien annehmbaren Vereinbarung beseitigt oder indem er andere Ware fehlerfrei ausgibt, oder

– der Fehler wird nicht beseitigt und dem Auftraggeber wird nur ein niedrigerer Kaufpreis gewährt.

Für jedes der oben genannten möglichen Rechte des Auftraggebers müssen beide Vertragspartner  zustimmen.

9.6 Wenn sich die Beanstandung des Auftraggebers als berechtigt herausstellt, verpflichtet sich der Anbieter, diese so schnell wie möglich, d.h. innerhalb kürzester Zeit, zu  beheben.

 

  1. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

10.1 Der Anbieter und der Auftraggeber verpflichten sich, Informationen über einander zu schützen, die sie im Zusammenhang mit der Bestellung erworben haben und die nicht allgemein bekannt sind. Beide Vertragspartner  garantieren, dass sie als Geschäftsgeheimnis jederzeit und für mindestens fünf (5) Jahre nach Beendigung der geschäftlichen Zusammenarbeit alle ihnen bekannte Daten,  Wissen, Geschäftsunterlagen und technischen Unterlagen zu schützen.

10.2 Die Vertragspartner verpflichten sich, ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu einem anderen Zweck zu verwenden.

10.3 Die Parteien stimmen zu, dass sich die  Zusammenarbeit werben darf, jedoch nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung.

 

  1. Höhere Gewalt

11.1 Im Falle von höherer Gewalt sind die Vertragspartner von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, wenn ihnen aufgrund höherer Gewalt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, unmöglich  gemacht werden. Wenn die Auswirkungen der höheren Gewalt länger als drei (3) Monate andauern, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Interessen jedes Partners in der Situation zu schützen.

11.2  Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die nach Abschluss des Vertrags eintreten, und als unvorhergesehene und e  unvorhersehbare Ereignisse gelten und vom slowenischen Gericht als höhere Gewalt anerkennt werden.

 

  1. Beilegung von Streitigkeiten

12.1 Der Auftragnehmer und der öffentliche Auftraggeber verpflichten sich, alle möglichen Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen.

12.2 Im Falle von möglichen Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, ist das zuständige Gericht in Koper zuständig.

 

  1. Schlussbestimmungen

13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unbestimmte Zeit oder bis sie durch neue ersetzt werden.